Grundpflege umfasst die körperbezogenen Pflegemaßnahmen im Alltag: Waschen, Duschen, Baden, An- und Auskleiden, Mobilisation und Lagerung, Unterstützung bei den Mahlzeiten und Hilfe beim Toilettengang. Von einzelnen Handgriffen bis zur vollständigen Übernahme richten wir uns nach Ihren Gewohnheiten und Wünschen – am Waschbecken, in der Dusche, in der Badewanne oder im Bett.
Körper- und Hautpflege
Waschen, Duschen und Baden oder die Waschung im Bett. Wir übernehmen so viel, wie nötig ist, und lassen Ihnen so viel, wie Sie selbst tun möchten.
An- und Auskleiden
Wir helfen Ihnen beim An- und Auskleiden, in Ihrem Tempo und mit der Kleidung, die Sie tragen möchten.
Aufstehen und Bewegung
Wir helfen beim Aufstehen, Hinsetzen und Umlagern. Regelmäßige Bewegung und eine gute Lagerung erhalten die Beweglichkeit und beugen Druckstellen vor.
Hilfe beim Essen und Trinken
Wir unterstützen Sie bei den Mahlzeiten, in Ruhe und ohne Druck.
Hilfe beim Toilettengang
Beim Toilettengang und bei der Inkontinenzversorgung achten wir besonders auf Ihre Würde. Was Sie selbst erledigen möchten, erledigen Sie selbst, und die Tür bleibt dabei geschlossen.
Feste Ansprechperson
Bei uns kümmert sich ein festes Team um Sie, das Sie und Ihre Gewohnheiten kennt. Für alle Fragen haben Sie eine feste Ansprechperson.
Die Grundpflege gehört zu den Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse dafür jeden Monat einen festen Betrag, dessen Höhe vom Pflegegrad abhängt. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Wir gehen das vorher mit Ihnen durch, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.
In Ihrer Sprache
Unser Team spricht Deutsch, Englisch und Russisch. Bei der Körperpflege lassen Sie jemanden sehr nah an sich heran. Da hilft es, wenn Sie sagen können, was Ihnen angenehm ist und was nicht, ohne nach Worten zu suchen.
Abrechnung über die Pflegekasse
Medix ist bei allen Kranken- und Pflegekassen zugelassen. Die Leistungen der Grundpflege rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Bei
Pflegegrad 1
Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 hilft der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI weiter. Wir erklären Ihnen, wie.
Ohne
Pflegegrad
Ohne Pflegegrad helfen wir Ihnen beim Antrag und besprechen bis zur Entscheidung, welche Versorgung sinnvoll und finanzierbar ist.
Unterstützung über das Sozialamt
Wenn keine Leistungen der Pflegeversicherung bestehen, kommt „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII über das Sozialamt in Betracht. Auch dabei helfen wir Ihnen weiter.
Zur Grundpflege kommt oft noch etwas dazu, etwa Hilfe im Haushalt oder Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung.
Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 kommt der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI infrage, und ohne Pflegegrad unterstützen wir Sie zunächst beim Antrag.
Das richtet sich nach Ihrem Bedarf. Zum Erstbesuch kommt unsere Pflegedienstleitung oder ihre Stellvertretung zu Ihnen nach Hause. Gemeinsam legen wir fest, welche Leistungen Sie brauchen und wann wir kommen.
Nicht immer dieselbe, aber möglichst immer dieselben: Ein festes Team kümmert sich um Sie, und für alle Fragen haben Sie eine feste Ansprechperson.
Grundpflege umfasst die körperbezogenen Maßnahmen im Alltag. Behandlungspflege sind ärztlich verordnete Maßnahmen wie Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen oder Blutdruck- und Blutzuckermessung. Beides lässt sich kombinieren.
Ja. Viele unserer Klienten erhalten zusätzlich Unterstützung bei der Wohnungsreinigung, beim Wäschewaschen oder bei Einkäufen.
Ja, gern. Was Sie selbst können, machen Sie selbst, und wir helfen dort, wo es nötig ist. So bleiben Sie möglichst lange beweglich und selbstständig.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Kostenlos & unverbindlich.
Rückruf spätestens am nächsten Werktag (Mo. – Fr.).
Wir sind vorübergehend eingeschränkt erreichbar
Aufgrund von Urlaub und krankheitsbedingten Ausfällen sind wir vom 10. bis 20. September 2026 leider nicht wie gewohnt für Sie erreichbar.
In dieser Zeit erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr telefonisch.
Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch jederzeit per E-Mail an kontakt@medix-grimm.de senden. Wir kümmern uns schnellstmöglich darum.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Medix