Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die Ihr Arzt verordnet und die unser examiniertes Team bei Ihnen zu Hause durchführt: Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel, die Versorgung von Kathetern sowie Blutdruck- und Blutzuckermessungen. Die Kosten übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse – ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
Medikamentengabe
Wir stellen Ihre Medikamente nach ärztlichem Plan bereit und verabreichen sie – damit die richtige Dosis zur richtigen Zeit genommen wird.
Injektionen
Ob Insulin, Heparin oder andere verordnete Spritzen: Unsere Pflegefachkräfte übernehmen die Injektionen fachgerecht und ruhig.
Versorgung von Kathetern
Wir kümmern uns um die Pflege und Kontrolle von Blasenkathetern und achten dabei auf Hygiene und auf Anzeichen, die ärztlich abgeklärt werden sollten.
Blutdruck- und Blutzuckermessung
Wir messen regelmäßig Ihre Werte, dokumentieren sie und geben Auffälligkeiten an Ihren Arzt weiter.
Verbandswechsel
Wir wechseln Verbände nach ärztlicher Verordnung und beobachten den Heilungsverlauf. Für chronische Wunden bieten wir ein eigenes Wundmanagement an.
Abstimmung mit Ärzten und Apotheken
Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Fachärzten, Apotheken und Sanitätshäusern zusammen, damit Ihre Versorgung aus einem Guss ist.
Sie haben eine Verordnung erhalten oder möchten wissen, ob Behandlungspflege für Sie infrage kommt? Sprechen Sie mit uns – wir besprechen die nächsten Schritte gemeinsam.
Behandlungspflege ist eine Leistung der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse übernimmt diese die Kosten – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.
In Ihrer Sprache
Unser Team spricht Deutsch, Englisch und Russisch. Wenn es um Medikamente, Messwerte und ärztliche Anweisungen geht, ist es wichtig, dass Sie alles genau verstehen und Ihre Fragen stellen können.
Ärztliche Verordnung
Die Verordnung stellt Ihr Haus- oder Facharzt aus, nach einem Krankenhausaufenthalt auch das Krankenhaus. Wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.
Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte zahlen 10 % der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung zu, begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit.
Befreiung von der Zuzahlung
Wer die gesetzliche Belastungsgrenze erreicht, kann sich bei der Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Sie liegt bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken bei 1 %.
Kein Pflegegrad nötig
Anders als die Grundpflege ist die Behandlungspflege keine Leistung der Pflegeversicherung. Sie erhalten sie auch ohne Pflegegrad, wenn Ihr Arzt sie verordnet.
Behandlungspflege lässt sich gut mit anderen Leistungen verbinden. Ergänzend übernehmen wir Grundpflege, Haushaltshilfe und Hauswirtschaft, Seniorenbetreuung, Verhinderungspflege, Pflegeberatung, Demenzpflege sowie Wundversorgung und Wundmanagement.
Brauche ich einen Pflegegrad, wer stellt die Verordnung aus, und was zahle ich selbst? Die häufigsten Fragen haben wir hier beantwortet.
Nein. Behandlungspflege wird von der Krankenkasse übernommen und setzt nur eine ärztliche Verordnung voraus.
In der Regel Ihr Haus- oder Facharzt. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann auch das Krankenhaus häusliche Krankenpflege für bis zu sieben Tage verordnen.
Gesetzlich Versicherte zahlen 10 % der Kosten und 10 Euro je Verordnung zu, begrenzt auf 28 Tage im Jahr. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung möglich.
Ja. Viele unserer Klienten erhalten beides. Die Grundpflege rechnen wir mit der Pflegekasse ab, die Behandlungspflege mit der Krankenkasse.
Das hängt von Ihrem Tarif ab. Klären Sie am besten vorab mit Ihrer Versicherung, welche Leistungen erstattet werden. Wir beraten Sie gern dazu.
Unser Team spricht Deutsch, Englisch und Russisch.
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Wir sind vorübergehend eingeschränkt erreichbar
Aufgrund von Urlaub und krankheitsbedingten Ausfällen sind wir vom 10. bis 20. September 2026 leider nicht wie gewohnt für Sie erreichbar.
In dieser Zeit erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr telefonisch.
Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch jederzeit per E-Mail an kontakt@medix-grimm.de senden. Wir kümmern uns schnellstmöglich darum.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Medix