Wer Pflegegeld bezieht und Angehörige zu Hause pflegt, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Wir kommen dafür zu Ihnen nach Hause, beantworten Ihre Fragen zur Pflege und helfen bei Pflegegrad, Anträgen und Unterlagen. Die Kosten der Beratungsbesuche trägt die Pflegekasse.
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger durch und bestätigen sie gegenüber Ihrer Pflegekasse.
Unterstützung beim Pflegegrad
Wir erklären, wie die Einstufung funktioniert, und helfen Ihnen, sich auf die Begutachtung vorzubereiten.
Anträge und Unterlagen
Formulare, Fristen, Nachweise: Wir gehen die Unterlagen mit Ihnen durch und helfen Ihnen, nichts Wichtiges zu übersehen.
Entlastung für Angehörige
Pflegende Angehörige erhalten praktische Hinweise für den Pflegealltag – und einen Blick von außen, der oft schon viel erleichtert.
Hinweise zu Hilfsmitteln
Ob Pflegebett, Haltegriffe oder Rollator: Wir zeigen, welche Hilfsmittel den Alltag sicherer machen können, und arbeiten dabei eng mit Sanitätshäusern zusammen.
Beratung bei Ihnen zu Hause
Wir kommen zu Ihnen. So sehen wir, wie die Pflege im Alltag tatsächlich aussieht, und können gezielt beraten.
Ihr nächster Beratungsbesuch steht an oder Sie haben Fragen zum Pflegegrad? Sprechen Sie mit uns – wir vereinbaren einen Termin bei Ihnen zu Hause.
Die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden von der Pflegekasse bezahlt. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.
In Ihrer Sprache
Unser Team spricht Deutsch, Englisch und Russisch. Gerade bei Formularen und Begriffen aus dem Pflegerecht hilft es, alles in Ruhe in der eigenen Sprache besprechen zu können.
Pflicht bei Pflegegeld
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss den Beratungsbesuch regelmäßig abrufen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Freiwillig bei Pflegegrad 1 und Sachleistungen
Bei Pflegegrad 1 und beim Bezug von Pflegesachleistungen ist der Beratungsbesuch freiwillig. Sie können ihn halbjährlich in Anspruch nehmen.
Wenn der Besuch ausbleibt
Wird ein verpflichtender Beratungsbesuch nicht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz streichen.
Privat versichert
Auch bei einer privaten Pflegeversicherung besteht der Anspruch auf Beratungsbesuche. Die Kosten trägt dann Ihr Versicherungsunternehmen.
Aus einer Beratung ergibt sich oft, welche Unterstützung zu Hause sinnvoll ist. Ergänzend übernehmen wir Grundpflege, Behandlungspflege, Haushaltshilfe und Hauswirtschaft, Seniorenbetreuung, Verhinderungspflege, Demenzpflege sowie Wundversorgung und Wundmanagement.
Wann ist ein Beratungsbesuch Pflicht, was kostet er, und wobei helfen wir beim Antrag? Die häufigsten Fragen haben wir hier beantwortet.
Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Für Sie nichts. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse, bei privat Versicherten das Versicherungsunternehmen.
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz streichen. Deshalb lohnt es sich, die Termine rechtzeitig zu vereinbaren.
Wie die Pflege zu Hause läuft, wo es Schwierigkeiten gibt und welche Hilfen oder Hilfsmittel den Alltag erleichtern können.
Ja. Wir erklären das Verfahren, gehen die Unterlagen mit Ihnen durch und helfen Ihnen, sich auf die Begutachtung vorzubereiten.
Unser Team spricht Deutsch, Englisch und Russisch.
Deine Frage ist nicht dabei? Kein Problem! Kontaktiere uns gerne.
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Rückruf spätestens am nächsten Werktag (Mo. – Fr.).
Wir sind vorübergehend eingeschränkt erreichbar
Aufgrund von Urlaub und krankheitsbedingten Ausfällen sind wir vom 10. bis 20. September 2026 leider nicht wie gewohnt für Sie erreichbar.
In dieser Zeit erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr telefonisch.
Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch jederzeit per E-Mail an kontakt@medix-grimm.de senden. Wir kümmern uns schnellstmöglich darum.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Medix